Entschließung zur Küstenautobahn / Kreistagssitzung 26.2.2001
Die unterzeichnenden
Körperschaften ersuchen die Bundesregierung und die Landesregierung,
Die
unterzeichnenden Körperschaften begrüßen die eingeleiteten Vorplanungen zur
Fortführung der Autobahn A 20 ab Lübeck mit einer festen Elbquerung bei Stade.
Diese Untersuchungen müssen zügig fortgeführt und zum Abschluß gebracht
werden. Hierbei sollte auch die
„Küstenautobahn“ einbezogen werden. In einer gemeinsamen Besprechung im
Niedersächsischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium am 08.11.2000 haben alle
Beteiligten (Vertreter der zuständigen Ministerien aus Niedersachsen und
Schleswig-Holstein, der Bezirksregierungen Lüneburg und Weser-Ems sowie der
unterzeichnenden Landkreise) einhellig die Immense Bedeutung einer
Küstenautobahn anerkannt.
Norddeutschland,
insbesondere das nördliche Niedersachsen, ist ein hochbelasteter Transitraum
mit zunehmenden Verkehren in und aus dem Ostseeraum und zwischen
Schleswig-Holstein bzw. Skandinavien und dem Westen Deutschlands bzw. den
Niederlanden. Daraus erwachsen besondere Anforderungen an die Bereitstellung
der notwendigen Verkehrsinfrastruktur. Im Bundesfernstraßennetz fehlt bisher
eine Autobahnverbindung, die ausgehend von einer Elbquerung bei Glückstadt im
Zuge der geplanten A 20 durch den im Bau befindlichen Wesertunnel führt, bei
Westerstede die in Richtung niederländische Grenze verlaufende A 28 erreicht
und damit die bisher durch Ems, Weser und Elbe erheblich getrennten
Wirtschaftsräume gut miteinander verbindet. Diese Küstenautobahn wird seit
Jahrzehnten immer wieder gefordert und zwar zuletzt im von 1982 bis 1994
gültigen Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen ausgewiesen. Im noch
geltenden Bundesverkehrswegeplan von 1992 ist diese Autobahn dagegen nicht
enthalten, so dass sie im Moment nicht konkret geplant werden kann. Ihre
erneute Aufnahme ist sachlich geboten und der Zeitpunkt dafür äußerst günstig,
weil der Bundesverkehrswegeplan zurzeit überarbeitet wird.
Neben
der Schaffung einer großräumigen Verkehrsverbindung im norddeutschen Raum, die
die angesprochenen Transitverkehre bewältigt, würde die Küstenautobahn
insbesondere zu einer Verbesserung der Hinterlandanbindung der Nordseehäfen
Cuxhaven, Bremerhaven, Brake und Wilhelmshaven führen. Die aktuellen
Diskussionen um den Standort für einen neuen Tiefwasserhafen implizieren die
Notwendigkeit, eine landseitige Verteilerschiene zu schaffen. Mit dem in Bau
befindlichen Wesertunnel entsteht hierfür schon ein wichtiges Teilstück.
Die
unterzeichnenden Körperschaften weisen außerdem darauf hin, dass die
Küstenautobahn sowohl für den strukturschwachen Norden des Elbe-Weser-Dreiecks
wie für die Region Weser-Ems einen außerordentlichen strukturpolitischen Gewinn
bedeutet, weil durch sie unverzichtbare wirtschaftliche Voraussetzungen
geschaffen würden.
Januar
2001
Handelkammer
Bremen
Industrie-
und Handelskammer Bremerhaven
Oldenburgische
Industrie- und Handelskammer
Industrie-
und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
Stadt
Bremerhaven
Stadt
Wilhelmshaven
Landkreis
Osterholz
Landkreis
Rotenburg (Wümme)
Landrat
Armonat (Landkreis Stade)
Landkreis
Wesermarsch
Landkreis
Ammerland
Landkreis
Cuxhaven
Landkreis
Friesland
Landkreis
Leer