Entschließung zur Küstenautobahn / Kreistagssitzung 26.2.2001

 

Die unterzeichnenden Körperschaften ersuchen die Bundesregierung und die Landesregierung,

 

  1. die Trasse der Küstenautobahn in die laufenden Untersuchungen der A 20 einzubeziehen;
  2. sich bei der gegenwärtigen Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes für die Küstenautobahn auszusprechen.

 

Die unterzeichnenden Körperschaften begrüßen die eingeleiteten Vorplanungen zur Fortführung der Autobahn A 20 ab Lübeck mit einer festen Elbquerung bei Stade. Diese Untersuchungen müssen zügig fortgeführt und zum Abschluß gebracht werden.  Hierbei sollte auch die „Küstenautobahn“ einbezogen werden. In einer gemeinsamen Besprechung im Niedersächsischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium am 08.11.2000 haben alle Beteiligten (Vertreter der zuständigen Ministerien aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der Bezirksregierungen Lüneburg und Weser-Ems sowie der unterzeichnenden Landkreise) einhellig die Immense Bedeutung einer Küstenautobahn anerkannt.

 

Norddeutschland, insbesondere das nördliche Niedersachsen, ist ein hochbelasteter Transitraum mit zunehmenden Verkehren in und aus dem Ostseeraum und zwischen Schleswig-Holstein bzw. Skandinavien und dem Westen Deutschlands bzw. den Niederlanden. Daraus erwachsen besondere Anforderungen an die Bereitstellung der notwendigen Verkehrsinfrastruktur. Im Bundesfernstraßennetz fehlt bisher eine Autobahnverbindung, die ausgehend von einer Elbquerung bei Glückstadt im Zuge der geplanten A 20 durch den im Bau befindlichen Wesertunnel führt, bei Westerstede die in Richtung niederländische Grenze verlaufende A 28 erreicht und damit die bisher durch Ems, Weser und Elbe erheblich getrennten Wirtschaftsräume gut miteinander verbindet. Diese Küstenautobahn wird seit Jahrzehnten immer wieder gefordert und zwar zuletzt im von 1982 bis 1994 gültigen Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen ausgewiesen. Im noch geltenden Bundesverkehrswegeplan von 1992 ist diese Autobahn dagegen nicht enthalten, so dass sie im Moment nicht konkret geplant werden kann. Ihre erneute Aufnahme ist sachlich geboten und der Zeitpunkt dafür äußerst günstig, weil der Bundesverkehrswegeplan zurzeit überarbeitet wird.

 

Neben der Schaffung einer großräumigen Verkehrsverbindung im norddeutschen Raum, die die angesprochenen Transitverkehre bewältigt, würde die Küstenautobahn insbesondere zu einer Verbesserung der Hinterlandanbindung der Nordseehäfen Cuxhaven, Bremerhaven, Brake und Wilhelmshaven führen. Die aktuellen Diskussionen um den Standort für einen neuen Tiefwasserhafen implizieren die Notwendigkeit, eine landseitige Verteilerschiene zu schaffen. Mit dem in Bau befindlichen Wesertunnel entsteht hierfür schon ein wichtiges Teilstück.

 

Die unterzeichnenden Körperschaften weisen außerdem darauf hin, dass die Küstenautobahn sowohl für den strukturschwachen Norden des Elbe-Weser-Dreiecks wie für die Region Weser-Ems einen außerordentlichen strukturpolitischen Gewinn bedeutet, weil durch sie unverzichtbare wirtschaftliche Voraussetzungen geschaffen würden.

 

 

Januar 2001

 

 

Handelkammer Bremen

Industrie- und Handelskammer Bremerhaven

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum

Stadt Bremerhaven

Stadt Wilhelmshaven

Landkreis Osterholz

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Landrat Armonat (Landkreis Stade)

Landkreis Wesermarsch

Landkreis Ammerland

Landkreis Cuxhaven

Landkreis Friesland

Landkreis Leer