SCHLESWIGHOLSTEINISCHER
LANDTAG -Drucksache 15/295
15. Wahlperiode 31. Juli 2000
Kleine Anfrage der Abgeordneten Roswitha Strauß (CDU) und
Antwort der Landesregierung Minister fuer Wirtschaft, Technologie und
Verkehr -
Detailuntersuchung der Elbquerungstrassen im Zuge der A 20
Gibt es Detailuntersuchungen der Landesregierung
bezueglich der Elbquerungstrassen im Zuge der A 20, die von den Aussagen des
bekannten Gutachtens abweichen ?
Antwort:
Im Rahmen der Voruntersuchungen zur Linienfindung der A 20
wurden in einer ersten Stufe der Umweltvertraeglichkeitsstudie (UVS Stufe 1)
die Raumwiderstaende aus Umweltsicht naeher und detaillierter als in der
Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung zur großraeumigen Umfahrung der
Metropolregion Hamburg (VU A 20) untersucht. Parallel zum umweltfachlichen
Beitrag wurden die Fragen des mautfinanzierten Baus und Betriebes der
Elbquerung weiter verfolgt. Beide Untersuchungen vertiefen die Erkenntnisse aus
der VU A 20. Beide Untersuchungen bestaetigen im wesentlichen die Ergebnisse
der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung.
2. Wenn ja: Wann wurden diese Detailuntersuchungen von wem erstellt ?
Antwort:
Die 1. Stufe der Umweltvertraeglichkeitsstudie wurde von der Planungsgruppe
Oekologie und Umwelt, Hannover, in der Zeit von April 1999 bis Maerz 2000
durchgefuehrt. Der abschließende Untersuchungsbericht wird in Kuerze vorliegen.
Mit den ergaenzenden Berechnungen zur privatwirtschaftlichen Rentabilitaet der
Elbquerung wurde die PLANCO Consulting GmbH, Essen, beauftragt. Der Schlussbericht
des Gutachten liegt dem
Verkehrsministerium seit dem 6. Juli 2000 vor.
3. Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich aus diesen Detailuntersuchungen
in Bezug auf die einzelnen Trassenvarianten ?
Antwort:
Aufgrund ihres detaillierteren Untersuchungsmaßstabes zeigt die UVS Stufe 1
innerhalbder Trassenkorridore der VU A 20 Bereiche auf, in denen eine
Linienfuehrung der A 20 als problematisch eingeschaetzt wird. Derartige, als
Konfliktschwerpunkte definierte Bereiche finden sich im Verlauf aller Elbquerungstrassen.
Die aktuellen Modellrechnungen zur Privatfinanzierung zeigen, dass
grundsaetzlich die 3 in der Verkehrswirtschaftlichen
Untersuchung entwickelten Querungsstellen fuer die Tunnelbauwerke mit einer
staatlichen
Anschubfinanzierung realisierbar sind. Die hamburgnahe Elbquerung (Variante III
der VU A 20) wird dabei aus heutiger Sicht mit dem geringsten Anschubbetrag von
bis zu 20% der Baukosten auskommen. Die hoechste Anschubfinanzierung benoetigt
die Variante I der VU A20. Fuer den Bau und Betrieb der Gesamtstrecke von der A
1 in Niedersachsen bis zur A 7 in SchleswigHolstein, d.h. fuer die
Zulaufstrecken zur neuen Elbquerung ergibt sich nach den Berechnungen der
Gutachter keine ausreichende privatwirtschaftliche Rentabilitaet.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung
aus diesen
Erkenntnissen?
Antwort:
Gerade weil sich die Suche nach der fuer den Planungsraum vertraeglichsten
Autobahntrasse
aeußerst komplex gestaltet, muessen alle in der Verkehrswirtschaftlichen
Untersuchung ermittelten Varianten weiter untersucht werden. Die seit Anfang
des Jahres laufenden vertiefenden Untersuchungen zur
Umweltvertraeglichkeitsstudie (UVS Stufe 2) werden zeigen, unter welchen
Rahmenbedingungen die einzelnen Trassenvarianten realisierbar sind. Die
Ergebnisse der privatwirtschaftlichen Rentabilitaetsberechnungen bieten dem
verkehrsministerium Moeglichkeiten und Spielraeume fuer weitere Gespraeche mit
Banken und privaten Investoren.
5. Wie sieht die Landesregierung den Zeitplan von heute bis zum ersten
Spatenstich fuer die Elbquerung ?
Antwort:
Die zeitliche Folge der einzelnen Planungsschritte fuer den Bereich der
Elbquerung
wird aus heutiger Sicht wie folgt gesehen:
Planungsstufe Zeitbedarf
· Voruntersuchung zur Linienfindung einschl.Umweltvertraeglichkeitsstudie und
Gesamtaebwaegung (Gesamtstrecke) bis Anfang 2002
· Linienbestimmungsverfahren fuer Gesamtstrecke durch den Bund unter
Einbeziehung der OEffentlichkeit und der Traeger oeffentlicher Belange 2002 -
2003
· Parzellenscharfe Entwurfsplanung 2004 - 2006
· Planfeststellungsverfahren und Beschluss 2007 2008
Mit dem Ziel einer moeglichst schnellen Realisierung der
Elbquerung sollen einzelne Planungsschritte so weit wie moeglich parallel
bearbeitet werden. Mit den Bauarbeiten wird unmittelbar nach Rechtskraft des
Planfeststellungsbeschlusses begonnen.