SCHLESWIGHOLSTEINISCHER LANDTAG -Drucksache 15/295
15. Wahlperiode 31. Juli 2000

Kleine Anfrage der Abgeordneten Roswitha Strauß (CDU) und Antwort der Landesregierung  Minister fuer Wirtschaft, Technologie und Verkehr -

Detailuntersuchung der Elbquerungstrassen im Zuge der A 20

Gibt es Detailuntersuchungen der Landesregierung bezueglich der Elbquerungstrassen im Zuge der A 20, die von den Aussagen des bekannten Gutachtens abweichen ?

Antwort:

Im Rahmen der Voruntersuchungen zur Linienfindung der A 20 wurden in einer ersten Stufe der Umweltvertraeglichkeitsstudie (UVS Stufe 1) die Raumwiderstaende aus Umweltsicht naeher und detaillierter als in der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung zur großraeumigen Umfahrung der Metropolregion Hamburg (VU A 20) untersucht. Parallel zum umweltfachlichen Beitrag wurden die Fragen des mautfinanzierten Baus und Betriebes der Elbquerung weiter verfolgt. Beide Untersuchungen vertiefen die Erkenntnisse aus der VU A 20. Beide Untersuchungen bestaetigen im wesentlichen die Ergebnisse der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung.

2. Wenn ja: Wann wurden diese Detailuntersuchungen von wem erstellt ?

 

Antwort:
Die 1. Stufe der Umweltvertraeglichkeitsstudie wurde von der Planungsgruppe Oekologie und Umwelt, Hannover, in der Zeit von April 1999 bis Maerz 2000 durchgefuehrt. Der abschließende Untersuchungsbericht wird in Kuerze vorliegen. Mit den ergaenzenden Berechnungen zur privatwirtschaftlichen Rentabilitaet der Elbquerung wurde die PLANCO Consulting GmbH, Essen, beauftragt. Der Schlussbericht des Gutachten liegt dem  Verkehrsministerium seit dem 6. Juli 2000 vor.


3. Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich aus diesen Detailuntersuchungen
in Bezug auf die einzelnen Trassenvarianten ?

 

Antwort:
Aufgrund ihres detaillierteren Untersuchungsmaßstabes zeigt die UVS Stufe 1 innerhalbder Trassenkorridore der VU A 20 Bereiche auf, in denen eine Linienfuehrung der A 20 als problematisch eingeschaetzt wird. Derartige, als Konfliktschwerpunkte definierte Bereiche finden sich im Verlauf aller Elbquerungstrassen. Die aktuellen Modellrechnungen zur Privatfinanzierung zeigen, dass grundsaetzlich die 3 in der Verkehrswirtschaftlichen
Untersuchung entwickelten Querungsstellen fuer die Tunnelbauwerke mit einer staatlichen
Anschubfinanzierung realisierbar sind. Die hamburgnahe Elbquerung (Variante III der VU A 20) wird dabei aus heutiger Sicht mit dem geringsten Anschubbetrag von bis zu 20% der Baukosten auskommen. Die hoechste Anschubfinanzierung benoetigt die Variante I der VU A20. Fuer den Bau und Betrieb der Gesamtstrecke von der A 1 in Niedersachsen bis zur A 7 in SchleswigHolstein, d.h. fuer die Zulaufstrecken zur neuen Elbquerung ergibt sich nach den Berechnungen der Gutachter keine ausreichende privatwirtschaftliche Rentabilitaet.

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus diesen
Erkenntnissen?

 

Antwort:
Gerade weil sich die Suche nach der fuer den Planungsraum vertraeglichsten Autobahntrasse
aeußerst komplex gestaltet, muessen alle in der Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung ermittelten Varianten weiter untersucht werden. Die seit Anfang des Jahres laufenden vertiefenden Untersuchungen zur Umweltvertraeglichkeitsstudie (UVS Stufe 2) werden zeigen, unter welchen Rahmenbedingungen die einzelnen Trassenvarianten realisierbar sind. Die Ergebnisse der privatwirtschaftlichen Rentabilitaetsberechnungen bieten dem verkehrsministerium Moeglichkeiten und Spielraeume fuer weitere Gespraeche mit Banken und privaten Investoren.


5. Wie sieht die Landesregierung den Zeitplan von heute bis zum ersten
Spatenstich fuer die Elbquerung ?

 

Antwort:
Die zeitliche Folge der einzelnen Planungsschritte fuer den Bereich der Elbquerung
wird aus heutiger Sicht wie folgt gesehen:
Planungsstufe Zeitbedarf
· Voruntersuchung zur Linienfindung einschl.Umweltvertraeglichkeitsstudie und Gesamtaebwaegung (Gesamtstrecke) bis Anfang 2002
· Linienbestimmungsverfahren fuer Gesamtstrecke durch den Bund unter Einbeziehung der OEffentlichkeit und der Traeger oeffentlicher Belange 2002 - 2003
· Parzellenscharfe Entwurfsplanung 2004 - 2006
· Planfeststellungsverfahren und Beschluss 2007  2008

Mit dem Ziel einer moeglichst schnellen Realisierung der Elbquerung sollen einzelne Planungsschritte so weit wie moeglich parallel bearbeitet werden. Mit den Bauarbeiten wird unmittelbar nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses begonnen.