Hinweise zu den Ergebnissen der Projektbewertungen des
neuen Bundesverkehrswegeplanes 2003 (Rohdaten)
0. Vorbemerkung
Im
Folgenden werden lediglich Hinweise zum Lesen und der Aussagekraft der Daten
der Bewertungsergebnisse gegeben. Was ein Bundesverkehrswegeplan überhaupt ist,
wozu Projekte bewertet werden und ähnliche Fragen werden nicht hier
beantwortet, sondern unter: www.bund.net?Verkehr.html
1. Technischer Hinweis
Die
ins Internet gestellten Daten lassen sich leider nur auf Windows 98/NT/2000 mit
dem Microsoft Internet Explorer öffnen – dafür können wir nichts!!
2. Bedienungshinweis
Zu
den jeweiligen Projektlisten kommt man durch anklicken der roten Kästchen,
danach muss man noch einmal gesondert „Dossier-Ansicht“ anklicken.
Die
gesamte Navigation erfolgt durch anklicken der roten Kästchen, wodurch man die
jeweiligen Informationen angezeigt bekommt. In den Projektdossiers selber sind
viele Kästchen grau, hier fehlen noch Informationen! Ein Anklicken der grauen
Kästchen führt nicht auf eine neue Seite, dies wird aber wohl später –
zumindest bei einem Teil der Projekte – der Fall sein, wenn die Daten
vervollständigt wurden!
Auf
dem linken Bilddrittel wird angezeigt, in welchem Ordner man sich befindet.
Außerdem führt einen der „Zurück“-Pfeil auf die jeweils vorhergehende Seite bis
hin zur Startseite zurück (bzw. der „Vor“-Pfeil wieder zur nächsten Ebene).
3. Wie finde ich ‚mein’ Projekt?
Generelle Aussage für den
gesamten Datensatz (den wir als BI nicht veröffentlicht haben):
Gar
nicht so leicht, wie es scheint, ist es z.T., ein bestimmtes Projekt zu finden
bzw. alle geprüften Varianten eines Projektes! Zwar sind alle Projekte nach
Straßennummern sortiert, also z.B. A 1 bis A 200, dann B 2 bis B 330 und bei
den einzelnen Straßen sind wieder die verschiedenen Abschnitte gekennzeichnet.
Allerdings sind viele kleinere Projekte sowohl einzeln als auch als „Kette“ von
mehreren, neben- oder hintereinanderliegenden Projekten bewertet. Teilweise
gibt es aber auch dabei sehr irritierende Vorgehensweisen, in dem etwas
entferntere Abschnitte auf der selben Straße einmal mitberechnet wurden, das
andere Mal nicht – mit übrigens völlig unterschiedlichen Ergebnissen (also
nicht zu früh freuen oder ärgern). Es lohnt sich deshalb, genau die Listen zu
lesen und bei den Projektdossiers einen Blick in das Feld „VKE“ zu werfen –
hier sind die Verkehrseinheiten aufgelistet, die bewertet wurden.
Schwierig
wird es dann, wenn mehrere Projekte zusammen bewertet wurden, die verschiedene
Straßennummern haben. So firmiert der gesamte Bereich der nördlichen A 14 und
der A 39 unter „VUNO“. Die erste geprüfte Variante findet sich dabei relativ
leicht noch unter A 39, doch warum die anderen drei Varianten bei der B 216
stehen?
Kein
Problem scheint es bei länderübergreifenden Projekten zu geben, diese sind jeweils
bei allen betroffenen Ländern verzeichnet.
4. Generelle Aussagekraft der Ergebnisse
Die
Daten sind – wie gesagt – noch nicht vollständig. Sie sind auch ebenfalls noch
nicht endgültig! Die vorliegenden Bewertungsergebnisse werden als Rohdaten
bezeichnet. Jetzt haben die Bundesländer und die Deutsche Bahn AG die
Möglichkeit, die Daten „auf Plausibilität“ zu prüfen. Im Juli werden sich dann
die Länder mit dem Bund zusammensetzen um die Ergebnisse zu diskutieren. Da die
Länder und die DB AG z.T. eigene Untersuchungen durchführen, ist es durchaus
möglich, dass sich an den Zahlen noch etwas ändert!
Da
die Daten noch unvollständig sind, wird auch noch keine Aussage zum
„Einstufungsvorschlag“ gemacht – letztlich das wichtigste Feld im
Projektdossier. Dieses Feld ist auf der ersten Seite eines jeden Projektes
(ganz unten) immer frei. Letztendlich werden alle Projekte in die drei
Kategorien
1. Vordringlicher Bedarf
2. Weiterer Bedarf
3. Kein Bedarf
eingeteilt.
Kein Bedarf heißt, dass das Projekt „gestorben“ ist. Weiterer Bedarf heißt, das
Projekt zwar als sinnvoll erachtet wird, aber nicht ganz so wichtig ist,
weswegen voraussichtlich kein Geld für die Realisierung da sein wird. Nur
Projekte des vordringlichen Bedarfs werden eine Chance auf Realisierung
innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes haben. Die Entscheidung über die
endgültige Einstufung wird aber auf jeden Fall erst nach der Bundestagswahl
fallen.
5. Aufbau der Projektdossiers – Beispiel Straße
Oben
auf jeder Seite eines Projektes befindet sich ein Kartenausschnitt, auf dem der
(geplante) genaue Streckenverlauf des Projektes eingezeichnet ist. Durch
Doppelklick erhält man eine vergrößerte Ansicht – im Internet fehlen die
Karten, weil diese zu viel Speicherplatz beanspruchen. Achtung: das jeweils
geprüfte Projekt ist mit dicken roten Linien eingezeichnet, die dünnen roten
Linien bezeichnen andere Projekte!
Darunter
folgt eine Reihe von schriftlichen Angaben, die z.T. mit roten und grauen
Kästchen hinterlegt sind. Das Anklicken der roten Kästchen führt dann jeweils
zu Unterordnern mit jeweils detaillierteren Angaben.
5.1 Technische Merkmale:
Hier
sind die
- Verkehrsstärke
2015
- Kosten
und Länge
- Lkw-Anteil
- Kosten
pro km
in
Zahlen aufgeführt. Deren Bedeutung erklärt sich weitgehend von alleine, sie
bilden die Grundlage für die Projektbewertungen.
Hinterfragt
werden können die Zahlen aber dennoch. Wer z.B. aktuelle Verkehrszahlen zur
Hand hat, die die prognostizierte Verkehrsmenge fraglich erscheinen lassen,
sollte dies vermerken. Auch bei den Kosten wurde in der Vergangenheit oft
getrickst, die Länder setzen diese gerne zu niedrig an, damit das Verhältnis
zwischen Nutzen und Kosten besser ausfällt (s.u.)! Wer also meint, dass die
Kosten viel zu niedrig angesetzt sind, ebenfalls vermerken! Dies ist z.B., bei
der westlichen Verlängerung der A 20 der Fall, wo der geplante neue Elbtunnel
nördlich von Hamburg nur etwa die Hälfte der vierten Elbtunnel-Röhre in Hamburg
kosten soll!
Der
Lkw-Anteil spielt bei der Bewertung eine große Rolle, je höher dieser ist,
desto höher werden die errechneten Nutzen in aller Regel, da Verbesserungen für
den Wirtschaftsverkehr höher zu Buche schlagen als Fahrtzeitverkürzungen für
Privatpersonen.
5.2. VKE Verkehrseinheiten
Bei
den technischen Daten verstecken sich hinter dem Kürzel VKE die
Verkehrseinheiten, das sind die einzelnen Abschnitte, aus denen sich viele
Projekte zusammensetzen. Hier kann man nachschauen, wenn man sich nicht sicher
ist, welche Abschnitte eigentlich in diesem Projektdossier geprüft wurden.
5.3. Projektbewertungen
Die
eigentliche Projektbewertung besteht aus den vier Elementen
1. Gesamtwirtschaftliche und verkehrliche
Bewertung (Nutzen und Kosten NKV)
2. Umweltrisikoeinschätzung
3. Raumwirksamkeitsanalyse
4. Zusätzliche Entscheidungskriterien, z.B.
falls vorhanden
- Interdependenzen
- Internationale Bedeutung
- Lückenschluss
- Verkehrsträgerverknüpfung
Auf
der Grundlage der vier Einzelergebnisse wird dann später ein
Einstufungsvorschlag formuliert, der unterhalb dieser vier Kategorien steht,
aber - wie gesagt - hier noch leer ist. Ebenfalls leer sind m.W. bei allen
Projekten noch die unter 4. genannten Aspekte, weswegen hier auch nicht näher
darauf eingegangen wird. Alle Aussagen, die im Folgenden zur Einschätzung der
Ergebnisse getroffen werden sind deshalb nur vorläufig und nicht endgültig!
Mehr als grobe Leitlinien können wir leider nicht geben, auch da insbesondere
noch nicht endgültig geklärt ist, wie die vier Einzelergebnisse zu einer
Gesamtaussage verknüpft werden sollen!
5.3.1. Gesamtwirtschaftliche Bewertung,
Nutzen-Kosten-Verhältnis NKV
Das
unter 1. aufgeführte und für die Einstufung weitestgehend ausschlaggebende
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ist ebenfalls noch nicht verzeichnet. Die
Einzel-Ergebnisse der „gesamtwirtschaftlichen Bewertung“ finden sich aber auf
der nächsten Seite, die man durch anklicken des Kästchen erreicht. Dort sind
die volkswirtschaftlichen Nutzen, die sich der Bund von dem Projekt verspricht,
den Kosten gegenübergestellt. Die Zahlen sind dabei Beträge in Millionen EURO
pro Jahr.
Die
Projektkosten entsprechen deshalb
nicht der Summe auf der ersten Projektseite, dort sind die Gesamtkosten
angegeben, während sie bei der Projektbewertung auf mehrere Jahre - je nach
durchschnittlicher „Haltbarkeit“ der Investition - verteilt werden. Kosten für
z.B. den Grunderwerb werden auf einen längeren Zeitraum umgelegt als Kosten für
Brücken. Wo die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen, ist aber
unklar, denn im Feld Kosten (rechts unten klicken) sind diese nicht gesondert
aufgeführt. Deswegen ist es auch schwierig nachzuvollziehen, ob für die
Einbeziehung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realistischere Annahmen als
noch beim BVWP’92 (damals pauschal drei Prozent der Bausumme) getroffen wurden,
ebenso wie es schwierig ist, die Kosten insgesamt realistisch einzuschätzen.
Das
Nutzen-Kosten-Verhältnis ist zwar nicht angegeben, kann aber leicht
ausgerechnet werden, indem man die Summe der Projektnutzen durch die Investitionskosten,
jährliche Kosten in Mio. EURO teilt: Das Ergebnis ist das NKV !!!
Liegt
das Ergebnis unter 1, liegt entweder ein Rechenfehler vor - oder das Projekt
ist definitiv gestorben! (das ist aber leider nicht die Mehrzahl der Projekte).
Je höher das Ergebnis ist, desto eher muss damit gerechnet werden, dass es in
den neuen BVWP kommen kann, bei allem zwischen eins und drei ist dies eher
fraglich - soweit eine grobe Leitlinie! Wo genau die Grenze liegt, ab der ein
Projekt in den neuen BVWP aufgenommen wird, ist noch offen !!! Beim BVWP'92 lag
diese bei etwa 3. Außerdem hängt dies auch von den Punkten 2 bis 4 ab, dazu
unten mehr.
Grundlage
der Nutzenberechnung ist eine aufwendige Methodik, die auf der Basis der
Bewertungsmethodik des alten, aber noch gültigen Bundesverkehrswegeplanes von
1992 für diesen Bundesverkehrswegeplan überarbeitet wurde. Wer sich für die
Methodik im Einzelnen genauer interessiert und wissen möchte, wo die
Verbesserungen liegen und wie wir diese einschätzen, sei verwiesen auf: www.bund.net?Verkehr.html
Einen
groben Überblick, was die acht Einzelnutzen bedeuten und wofür sie stehen,
findet sich im Anhang. Auf die Detailergebnisse
unten wird allerdings nicht eingegangen, da dies nur etwas für echte
Experten sein dürfte
Wichtig
ist allerdings, dass trotz der „wissenschaftlichen“ Berechnung der Nutzen der
BUND nicht der Auffassung ist, dass die berechneten Geldwerte tatsächlich 1:1
realisiert werden. Der offiziellen Argumentation, dass jeder in Straßenbau
investierte EURO bis zu zehn Mal höhere wirtschaftliche Nutzen für die
Allgemeinheit nach sich zieht, widersprechen wir aufs schärfste! Dies konnte in
der Vergangenheit vom Verkehrsministerium auch nicht - oder nur zu einem geringen
Teil - belegt werden! Die fehlende Erfolgskontrolle ist deshalb einer der
größten Kritikpunkte am Verfahren insgesamt! Mehr dazu aber im Internet (s.o.)
und im Anhang.
5.3.2. Raumwirksamkeitsanalyse
Als neues Element der Bewertungsmethodik wurde
die Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) entwickelt. Bisher sind die räumlichen
Auswirkungen von Verkehrsprojekten als Teil der Nutzen-Kosten-Analyse
monetarisiert worden, wobei dieses Verfahren aus Sicht der Raumordner
unzureichend war.
Bei der RWA werden zwei Aspekte geprüft, wobei
die Ergebnisse am Ende in einem positiven Aufschlags-Faktor zusammen gefasst
werden:
1. Verbesserung der Erreichbarkeit schlecht
erschlossener Gebiete
2. Möglichkeit der Entlastung verkehrlich
hochbelasteter Korridore
Ersteres
betrifft vorwiegend Straßen-, letzteres Schienen oder Wasserstraßenprojekte.
Die Untersuchung von Entlastungsmöglichkeiten
verkehrlich hochbelasteter Korridore durch eine Verlagerung von Verkehren auf
Schiene und Wasserstraße ist zu begrüßen, da hier konsequent die politischen
Vorgaben umgesetzt werden.
Bessere
Erreichbarkeiten werden dagegen ebenfalls nur positiv bewertet, was sehr
kritisch zu betrachten ist. Diese Projekte sollen in strukturschwachen Gebieten
mit hoher Arbeitslosigkeit und ohne nennenswerte Industrie insbesondere die
lokale Wirtschaft ankurbeln. Eine bessere Erreichbarkeit kann statt zur
Industrie- und Gewerbeansiedlung aber auch dazu führen, dass das Gebiet noch
besser als bisher von Firmen aus anderen Gebieten beliefert werden kann und die
wirtschaftliche Entwicklung deshalb in dem Gebiet verschlechtern. (s.
SACTRA-Artikel in BUNDinfo Verkehr 2)!
Die
Ergebnisse der Raumwirksamkeitsanalyse
werden in Punkten bzw. diesen entsprechenden Formulierungen angegeben. Auf der
Startseite der Projekte steht jeweils nur die Formulierung, auf der Seite mit
den Details sind dann die Punkte und die Herleitung dargestellt.
Fünf
Punkte stehen für eine äußerst hohe Bedeutung, vier für eine sehr hohe, drei
für eine hohe, zwei für eine mittlere und einer für eine geringe sowie null für
gar keine raumwirksame Bedeutung. Je nach Punktzahl werden Projekte eine
Aufwertung erfahren. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung noch offen ist, ist
klar, dass alle Projekte mit ihrem Nutzen-Kosten-Verhältnis in eine Rangreihe gebracht
werden - allerdings getrennt nach Schienen-, Wasserstraßen und Straßen sowie
bei den Straßen auch nach Bundesländern!
Das
höchste NKV steht dabei an der ersten Stelle, dass mit der niedrigsten NKV an
letzter Stelle - wobei alle Projekte mit einem NKV von unter 1 von vorneherein
ausgeschlossen sind! Die Punktzahl der Projekte entspricht dabei dem mit zehn
multiplizierten NKV, ein NKV von 3,7 entspricht somit 37 Punkten. Die Punkte
der RWA (maximal 5) werden dann zu dieser Punktzahl addiert, offen ist
allerdings, mit welchem Faktor, also ob einfach (37 + 5 = 42 Punkte), doppelt
(37 + 2*5 = 47) oder dreifach (37 + 3*5 = 52).
Durch
die Ergebnisse der RWA werden die Ergebnisse des NKV ergänzt und die
Reihenfolge der Projekte teilweise verändert. Da es aber von vorneherein feste
Summen bzw. Quoten für Straßen, Schienen und Wasserstraßen insgesamt sowie
jeweils für die einzelnen Länder gibt, haben z.B. viele Aufstufungen bei
Straßen in Brandenburg keine Auswirkungen auf Straßenprojekte in Bayern oder
Schienenprojekte. Benachteiligt werden nur die Projekte des selben
Verkehrsträgers, die von anderen „überholt“ werden.
5.3.3. Umweltrisikoeinschätzung (URE)
(Noch)
nicht für alle Projekte sind Aussagen zum Umweltrisiko verzeichnet.
Bewertet
wird dabei die Schwere des Eingriffs (Neubau oder Ausbau, Autobahn oder
Bundesstraße) und die Schutzwürdigkeit der betroffenen Gebiete. Je schwerer ein
Eingriff ist und je schutzwürdiger die Flächen, desto größer ist das
Umweltrisiko. Dargestellt wird die Bewertung wie bei der RWA in Punkten von 1
bis 5 bzw. auf der Startseite der Projekte durch verbale Angaben (sehr hohes,
hohes, mittleres, geringes und sehr geringes Umweltrisiko). Zentral für die
Einstufung sind insbesondere die Anteile an schutzwürdigen Flächen (in Prozent
der untersuchten Fläche), die evtl. betroffen sind.
Zusätzlich
ist auch die Kategorie „Begründung FdH-Verträglichkeitseinschätzung / Natura
2000“ von großer Bedeutung. Hierbei gibt es nur drei Stufen (Beeinträchtigung
„unvermeidbar“, „nicht ausgeschlossen“ und „ausgeschlossen“). Aufgrund des
besseren (europäischen) rechtlichen Schutzes für FFH- und Vogelschutzgebiete
ist eine unvermeidbare FdH-Verträglichkeit das schwerwiegendste Urteil gegen
ein Verkehrsprojekt. Nur Projekte aus dieser Kategorie werden jedenfalls jetzt
ebenfalls vom Bund den Ländern zur Stellungnahme übersandt - es bleibt zu
hoffen, dass die straßenbauwütigen Bundesländer nicht wieder an den FdH-Gebietsmeldungen
herumdoktorn. Gut ist deswegen, dass die Informationen bereits jetzt vorliegen,
so dass mögliche Manipulationen zumindest nachvollzogen und dann thematisiert
werden können!
Für
den neuen BVWP2003 wurde die URE im Vergleich zum BVWP’1992 deutlich
verbessert. Erstmals berücksichtigt wurde auch die mögliche Zerschneidung von
bisher verkehrsarmen unzerschnittenen Räumen. Dabei treten allerdings
Zielkonflikte mit der URE auf, die gerade die verbesserte Anbindung bisher
schlecht erschlossener - also verkehrsarmer - Räume positiv bewertet.
Nicht
alle Projekte wurden einer detaillierten URE unterzogen, sondern nur etwa 700
der insgesamt 1.800 Straßenprojekte. Grundlage für die Auswahl der Projekte für
die URE war ein sogenanntes Screening des Bundesamtes für Naturschutz (BfN),
bei dem auf einer gröberen Ebene untersucht wurde, ob ein Umweltrisiko
voraussichtlich vorliegt. Auch wenn nicht alle Projekte einer URE unterzogen
wurden, scheint dadurch gewährleistet, dass diejenigen Projekte, bei denen mit
schwerwiegenden Eingriffen zu rechnen ist, einer URE unterzogen wurden.
Konkret
wurden beim Screening die Projekte in einem Korridor von einer Breite von 1 km
geprüft, wobei der Kernbereich nur 100 Meter umfasst. Problematisch daran ist
allerdings, dass die Trassenfestlegung durch das BMVBW vorgegeben wird und zu
diesem äußerst frühen Zeitpunkt erfolgt. Die Suche nach Trassenalternativen
unter ökologischen Aspekten kann dadurch verhindert werden.
Generell
ist dieses Verfahren aber positiv zu werten, insbesondere auch, da die Zahl der
Projekte, die einer URE unterzogen wurden, deutlich ausgeweitet werden konnte -
geplant waren ursprünglich nur 350-400 URE’s.
Trotz
der Zusicherung seitens des Verkehrsministeriums, auch die Ergebnisse des
Screenings in den Projektdossiers zu vermerken, fehlen diese bislang.
Verzeichnet sind - so Ergebnisse dargestellt sind - nur die Ergebnisse der
eigentlichen, detaillierteren Umweltrisikoeinschätzung. Ob alle durchgeführten
URE’s verzeichnet sind bzw. wenn nicht, für welche Projekte die URE noch
aussteht, ist uns leider nicht bekannt. Hier müssen wir leider um Geduld
bitten.
Ein
Erfolg ist es auch, dass das Verkehrsministerium die Urteile der Gutachter über
Projekte in den Projektdossiers vermerkt. Formulierungen wie „dieses Projekt
sollte in seiner derzeitigen aus Sicht der Gutachter nicht weiter verfolgt
werden“ sind sicherlich in vielen Fällen hilfreich. In welcher Form diese
Bewertungen bzw. wie insgesamt die Ergebnisse der URE in das Gesamtergebnis
einfließen, ist noch offen.
Sie
werden jedenfalls anders mit dem Bewertungsergebnis der NKA verknüpft als die
RWA. Ein Fortschritt ist aber, dass es überhaupt eine nachvollziehbare
Verknüpfung der drei Ergebnisse geben soll. Denn noch beim BVWP'92 wurden alle
Teil-Ergebnisse einfach nebeneinander ausgewiesen. Da es keine festen Vorgaben
für die Verbindung der Ergebnisse gab, unterlag diese dem politischen
Aushandlungsprozess. Anders ausgedrückt: negative Aussagen der URE wurden nur
dann zum Anlass genommen, ein Projekt wegen seiner Umweltenverträglichkeit
nicht in den BVWP aufzunehmen, wenn das Projekt keine hohe Priorität in der
Politik besaß. Andere Projekte mit gleichgelagerten Umweltkonflikten dagegen
wurden aufgenommen, ohne das die Ergebnisse der URE im weiteren
Planungsverfahren eine Relevanz besaßen.
Dies
soll sich jetzt ändern. Eine negative URE wird aber nach Absicht des
Verkehrsministeriums nicht zum Ausschluss von Projekten führen. Dafür werden
den nachfolgenden Planungsebenen Vorgaben gemacht, deren Formulierung auch in
den Projektdossiers dargestellt ist. Diese sollen gewährleisten, dass beim Raumordnungsverfahren
/ Linienbestimmung bzw. Planfeststellungsverfahren die Ergebnisse der URE so
berücksichtigt werden müssen, dass die betreffenden Gebiete nicht durch die
Verkehrswege beeinträchtigt werden dürfen. Dies kann substanzielle
Planänderungen zur Folge haben. D.h., dass evtl. die vorgeschlagene Lösung
bspw. einer Ortsumfahrung nicht in der gewünschten Form realisiert werden darf,
sondern z.B. durch den Ausbau einer vorhandenen Kreisstraße o.ä. ersetzt werden
muss. Welche alternative Lösung dabei gefunden wird, ist den Planungsbehörden
überlassen. Nicht möglich wird es leider sein, verkehrsträgerübergreifende
Lösungen zu realisieren, also statt der Ortsumfahrung die Wiederinbetriebnahme
einer regionalen Schienenstrecke: Anstatt eines vorgeschlagenen
Straßenprojektes kann nur ein anderes Straßenprojekt realisiert werden.
5.4. Schienen- und Wasserstraßenprojekte
Die
Grundzüge der Bewertung sind ähnlich wie bei den Straßenprojekten. Deswegen
werden im Folgenden nur kurz die Unterschiede erläutert.
Bei
Schienen- und Wasserstraßenprojekten werden alle Nutzen und Kosten in
"Barwerten" angegeben, ansonsten scheint bei Wasserstraßen alles
gleich zu sein. Bei Schienenprojekten irritiert etwas, dass die Kosten mit
einem Minuszeichen versehen sind und dass die Darstellung anders ist. Die
entscheidenden Zahlen für das NKV sind jedenfalls Nutzensumme (Barwert 2000)
und Investitionskosten (Barwert 2000), die untereinander stehen.
sonst
noch was ?
6. Umgang mit den Bewertungsergebnissen -
Argumentationshilfen
Anhang: die neue Bewertungsmethodik im Detail
Bei
der monetarisierten, also in Geldwerten ausgedrückten Nutzen-Kosten-Analyse
werden den Baukosten gesamtwirtschaftliche Nutzen gegenübergestellt. Da zu den
Kosten bereits einiges oben gesagt wurde, versuchen wir im Folgenden, die
Berechnung der Nutzen zu erläutern.
Eine
ausführliche Darstellung der Bewertungsmethodik hat jetzt auch das
Bundesverkehrsministerium unter http://www.bmvbw.de/Bundesverkehrswegeplan-.806.htm
als Pdf-Datei veröffentlicht. Darin werden auf ca. 70 Seiten die Grundzüge der
überarbeiteten Methodik vorgestellt. Dabei handelt es sich aber noch nicht um
das vom Bundesverkehrswegeplan 1992 bekannten Methodikheft, in dem die genauen
Formel verzeichnet sind, mit denen die Berechnungen nachvollzogen werden können.
Dieses wird für den neuen BVWP erst nach dessen Verabschiedung 2003
herausgegeben werden. Eine generelle Kritik der methodischen Vorgehensweise der
Bundesverkehrswegeplanung findet sich auf der BUND-Verkehrsseite im Internet: www.bund.net?Verkehr.html
Die
monetarisierte gesamtwirtschaftliche Bewertung (KNA) zielt auf 8 Nutzenbereiche
ab:
- Transport-
bzw. Beförderungskosten
- Kosten
der Erhaltung der Verkehrswege
- Verkehrssicherheit
- Erreichbarkeit
- Räumliche
Wirkungen
- Umwelteffekte
- Hinterlandanbindung
von Häfen
- induzierter
Verkehr (neu!)
Der
Begriff Nutzen ist dabei etwas irreführend, da diese auch negativ sein können,
also dann eigentlich Kosten sind. Insbesondere die letzte, neue Kategorie induzierter Verkehr, ist (immer?) negativ.
Die Anteile, mit denen die einzelnen Nutzenkategorien zum Gesamtergebnis
beitragen, ist unterschiedlich. Am stärksten schlagen aber wie auch bei den
vorangegangen Bundesverkehrswegeplänen die Transportkostensenkungen und die
Verbesserung der Erreichbarkeiten zu Buche. Eine Analyse, welchen
durchschnittlichen Beitrag die einzelnen Elemente leisten, liegt noch nicht
vor. Es liegen aber die Ergebnisse eines sog. Pre-Tests mit der neuen
Bewertungsmethodik vor, für die eine Darstellung der Anteile vorliegt:
Nutzenkategorie
|
Nutzen in Prozent |
Transportkosten |
59 |
Erhaltung
Wege |
-2 |
Sicherheit |
14 |
Erreichbarkeit |
48 |
Regionale
Effekte |
2 |
Umwelteffekte |
-7 |
Hinterlandanbindung
Häfen |
1 |
Induzierter
Verkehr |
-15 |
Summe |
100 |
Die
Senkung der Transportkosten z.B. für
Speditionen oder Busunternehmen durch eine schnellere oder direktere Verbindung
bringt in der Tat Kosteneinsparungen, die ggf. zu effizienterem Einsatz von
Personal und Material führt und in gewissem Umfang auch Wirtschaftswachstum
erzeugen kann. Methodisch ist gegen die Einrechnung dieses Nutzenfaktors nichts
einzuwenden.
Strittig
sind jedoch die gesamtwirtschaftlichen Effekte: Transportkosten machen den
geringsten Anteil an den Gesamtkosten eines Produktes aus. Der Bund der
deutschen Industrie (BDI) schätzt den Transportkostenanteil auf insgesamt 1-3%
der Produktkosten. Nur bei wenigen Branchen (Speditionen) sind die
Transportkosten anteilig höher.
Der
berechnete Aufwand zur Erhaltung der
Verkehrswege soll möglichst realistisch und zeitnah ermittelt werden. Es
werden jetzt auch Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für
Eingriffe in Natur und Landschaft) mitkalkuliert. Allerdings darf es sich dabei
nicht nur um ein „Anfinanzieren“ der Maßnahmen handeln, sondern Umsetzung und
Entwicklungszielkontrolle der Kompensation über ca. 30 Jahre sicherstellen.
Die
Verkehrssicherheit – durch ihre
Mittelplanke sind die Autobahnen deutlich sicherer als die anderen
Straßenkategorien – wird mit Kostensätzen für das Verletzte und Tote in die
Rechnung eingestellt. Nicht nachvollziehbar ist hier nur, dass es keine
Erfolgskontrolle für die Erreichung der Minderungsziele.
Das
größte Problem stellt der Erreichbarkeitsvorteil
dar, der die meisten Projekte über die Schwelle zur Bauwürdigkeit hebt.
EURO 5,47 bzw. „nur“ 3,83 EURO auf Straßen werden gerechnet für jede Stunde,
die ein Verkehrsteilnehmer durch eine neue oder ausgebaute Strecken benutzen
kann. Dabei werden nicht nur Geschäftsreisende, sondern auch Freizeit- und
Urlaubsfahrer werden eingerechnet. Wenn 50.000 Pkw pro Tag jeweils 20 Minuten
einsparen, ergibt das einen jährlichen Nutzen von 23,3 Millionen EURO, der
dann auf die Lebensdauer der Straße abdiskontiert wird. Diese
Erreichbarkeitsvorteile sind es im Wesentlichen, die mit Hilfe gegriffener
“Stundenlöhne” der Autofahrer jede durchschnittlich belastete Autobahn über die
Schwelle der Bauwürdigkeit heben. Bei der Bedarfsplanung von 1971 hatte man
z.B. rund 20,- DM pro Stunde angesetzt und damit das gewünschte riesengroße,
selbst bis zum Jahr 2.100 nicht finanzierbare Bauvolumen pseudowissenschaftlich
zu begründen. In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Art von Erreichbarkeitsvorteilen
um einen Hokuspokus.
Bei
der Nutzenkategorie Räumliche Wirkungen geht
es um regionalwirtschaftliche Effekte von Bundesfernstraßen, insbesondere um
die Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch eine Verfeinerung der Methodik versucht
man die per Computermodell berechneten Arbeitsplatzeffekte stärker als bei den
letzten Bedarfsplanungen zu regionalisieren. Dass es auch durch die bessere
Erschließung strukturschwächerer Räume durch Autobahnen und Bundesstraßen auch
zu Absaugeffekten kommen kann, ist regionalwirtschaftlich seit langem bekannt,
wird aber erst ansatzweise eingerechnet. Hier muss die Planungsbegleitung und Kontrolle
vor Ort einsetzen und prüfen, ob die planerischen Berechnungen in Berlin und
die planerischen Angaben der kommunalen und regionalen Verwaltungen - z.B. über
geplante Gewerbegebiete und die Schaffung von Arbeitsplätzen - realistisch
sind.
Die
Nutzenkategorie Umwelteffekte wurde
Ende der 70er Jahre in die Fernstraßenbedarfsplanung eingeführt. Mit Hilfe
eines Vermeidungskostenansatzes sollten Umweltvorteile von Straßen begründet
werden, mit dem Ziel, neue Umgehungsstraßen (eigentlich: Umfahrungsstraßen)
damit zu legitimieren.
Berechnet
werden seither innerörtliche Lärm- und Abgasminderungen, die Beseitigung von
Trennwirkungen (erleichtertes Überqueren von Durchgangsstraßen für Fußgänger,
errechnet mit Hilfe des “Stundenlohns” von EURO 5,47). Auch hier gibt es nicht
den Versuch einer Sicherstellung, dass die gewünschten und planerisch pro
Ausbau in Anschlag gebrachten Vorteile wirklich eintreten. Für eine effektive,
d.h. spürbare Lärmminderung von Stadtkernen ist eine Halbierung des Verkehrs
notwendig. Das aber wird durch Umgehungsstraßen fast nie erreicht. Notwendig
wäre dafür ein Um- oder Rückbau der Ortsdurchfahrt. Diese Voraussetzung spielt
weder für die Anerkennung des Bedarfs, noch für die Mittelzuweisung, und
Verwendungskontrolle eine Rolle.
Durch
die neue Einbeziehung von Lärmwirkungen außerorts sowie zusätzlichen
CO2-Emissionen sind die Umwelteffekten insgesamt jetzt allerdings häufiger als
früher in der Tat negativ (so wie man sich das eigentlich auch vorstellt). Dass
Umwelteffekte durch Straßenbau überhaupt positiv berechnet werden können liegt
daran, dass nicht die gesamte Umweltbelastung berechnet wird, sondern nur die
relative Be- oder Entlastung im Vergleich zu einer Situation
Die
Hinterlandanbindung von Häfen wird –
entgegen allen Beteuerungen vom gemeinsamen europäischen Markt – nur bezogen
auf die deutschen Seehäfen mit einem positiven Aufschlag bedacht, der die
Gesamtnutzen um bis zu zehn Prozent anheben kann.
Die
neue Kategorie induzierter Verkehr berücksichtigt
erstmalig ausdrücklich, dass durch neue Verkehrswege auch neuer Verkehr
angezogen wird. Es wird also nicht mehr wie bislang lediglich von einer
Verlagerung von Verkehren von einer Straße auf eine andere (oder von der
Schiene auf die Straße etc.) ausgegangen, sondern das Prinzip des „Mehr Straßen
bringen mehr Verkehr“ wird jetzt auch offiziell vom Verkehrsministerium
akzeptiert. Die Berechnung des neu entstehenden Verkehrs erfolgt zwar nur
eingeschränkt, so dass der tatsächlich neu entstehende Verkehr wesentlich
größer sein dürfte, dennoch ist seine explizite Berücksichtigung als ein Erfolg
anzusehen. Die Nutzenminderungen ergeben sich dabei aus den zusätzlichen
Belastungen bei allen anderen sieben Nutzenkategorien, da es sich um eine
Querschnittskategorie handelt. So verschlechtert zusätzlicher Verkehr nicht nur
die Klimabilanz durch höhere CO2-Emissionen, sondern verlangsamt durch höhere
Verkehrszahlen auch die eigentlich beschleunigten Verkehre und senkt so die
Nutzen der Transportkostensenkungen.
Kritik des Bewertungsverfahrens
Das
Bewertungsverfahren liefert auch in seiner modifizierten Form nur eine
Scheinrationalität für die Ausbaupläne der verkehrspolitisch rat- und
ideenlosen Polit-Administratoren.
Es
gibt keine erkennbare Verknüpfung der Ziele mit den Maßnahmen, obwohl das
prinzipiell mit dem Instrument der NKA leistbar wäre (Voraussetzung:
Optimierung der Ziele, Beseitigung von Zielkonflikten und deutlich striktere
Anwendung; starke Verzahnung von Ziel- und Maßnahmenplanung, Herausnahme von
Erreichbarkeitsvorteilen privater Pkw).
Trotz
des riesengroßen wissenschaftlichen Aufwandes der NKA weichen Bundesregierung
und -verwaltung von dem eigenen Modell ab. Über die Ausnahmeregelungen wird aus
der Zielplanung ein “Kuhhandel von Bund und Ländern über einzelne Projekte und
quotierte Mittelanteile.
Es
gibt nicht den Ansatz einer systematischen Erfolgskontrolle, die prüft, ob die
mit dem Projekt erhofften Vorteile (Arbeitsplätze, weniger Unfälle und
Verkehrstoten, weniger Lärm, bessere Aufenthaltsqualität in Städten etc.)
überhaupt erreicht werden.
Bisher
waren die Nutzen/Kosten-Koeffizienten immer entscheidend für die
Projektbewertung hinsichtlich Bauwürdigkeit und Dringlichkeitseinstufung. Die
verbal-qualitativen Elemente der Bedarfsplanung spielten gegenüber den
quantifizierten und monetarisierten eine untergeordnete Rolle.
Trotz
einzelner Fortschritte kann auch das modifizierte Bewertungsverfahren für den
Bedarfsplan 2003 (Bewertung von Lärm im Freiraum, von Flächenverbrauch und von
CO2-Ausstoß) nicht den Anspruch einer rationalen und durch Ziele legitimierten
Projektauswahl erfüllen.
Stärker
positiv zu würdigen ist die Hineinnahme des sog. induzierten Verkehr in das im
Jahre 2000 modifizierte Bewertungsverfahren. Der Nutzen wird dadurch
durchschnittlich um 10% reduziert. Allerdings stehen diesem Fortschritt die
Beibehaltung grundlegender verkehrspolitischer Inplausibilitäten gegenüber: So
z.B. die Annahme, Reisezeitgewinne würden gesamtwirtschaftlich nutzbringend
investiert, während empirisch belegt ist, dass das Reiszeitbudget seit
Jahrzehnten konstant ist und die gewonnene Zeit in zusätzlichen Verkehr (längere
Distanzen oder zusätzliche Pkw-Fahrten) reinvestiert wird.
Ein
abschließendes Urteil über das modernisierte Bewertungsverfahren wird erst
später möglich sein. Festzuhalten ist aber bereits jetzt, dass die
Verbesserungen der Methodik weit hinter den Vorschlägen des Umweltbundesamtes
zu einer grundlegenden Neuorientierung zurückbleiben. Die Verbesserungen sind
zwar positiv zu bewerten, reichen aber noch lange nicht aus, die grundlegende
Kritik zu entkräften.
Ein
Testlauf mit 100 Projekten im Sommer 2001 zeigte, dass die Veränderungen bei
den Umweltkomponenten und die realistischeren Kostenschätzungen zu einer
Absenkung des Nutzens um durchschnittlich 20% geführt hat, dass die
prinzipielle Dominanz der Nutzenkategorien Transportkostensenkungen und
Verbesserung der Erreichbarkeit ungebrochen ist.