5.6.02

 

Pressemitteilung

                             

Weder A20 noch A22 im Kreis Stade: Autobahnplanung ein Windei !

 

Nach Informationen der BI gegen die West A20 & A22 werden nahezu alle A20 Varianten vom Bundesverkehrsministerium sehr negativ bewertet. Ganz schlecht kommt die Küstenautobahn A22 weg. Die BI fordert Ministertpräsident Gabriel zum Handeln auf: „Die Planung sinnloser Autobahnprojekte im Kreis Stade sofort einstellen !“

 

Die Bundesregierung hat erste Ergebnisse Ihrer Untersuchungen über die weitere Finanzierung und Planung von Bundesstrassen an die Länder gegeben. Der BI gegen die A20 aus Himmelpforten sind die Ergebnisse der A20 und A22 bekannt. BI Sprecher Jörg Stark bringt die Ergebnisse so auf den Punkt: „Die Politikerträume über die Zubetonierung des Kreis Stade mit Autobahnen zerplatzen. Die Nutzen-Kosten-Bewertungen sind derart katastrophal, dass weder die A20 noch die A22 planerisch voran getrieben werden dürfen“.

 

Die Ergebnisse sind sowohl der Landesregierung als auch den Stader Bundestagsabgeordneten bekannt. Die BI fordert die Landesregierung „zum geordneten Rückzug“ aus der verfehlten Straßenverkehrspolitik auf. Im Kreis Stade erlang lediglich die A26 aufgrund der Überprüfung durch den Bund hohe Bewertungszahlen. Eine A20-Variante über die A26 mit Elbquerung Grünendeich bis nach Hollenstedt ist auch nicht außen vor, aber im Vergleich zu anderen gemeldeten Projekten aus Niedersachsen lediglich mit einer mittelprächtigen Nutzen-Kosten-Relation versehen. Unwesentlich schlechter schneidet zudem eine A20-Variante von Drochtersen nach Zeven ab. Diese so genannte Westtrasse ist aber bereits vom Land Niedersachsen und dem Landesstrassenbauamt u.a. wegen schwerster Umweltbedenken ausgeschlossen worden.

 

Besonders negativ bewertet das Bundesverkehrsministerium auch die Küstenautobahn, die von der Elbe über den Wesertunnel an die holländische Grenze führt. Katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt, geringe Verkehrswirkung, zu hohe Kosten und kein messbarer Nutzen konstatiert das Berliner Ministerium. Damit werden die Bedenken der Bürgerinitiative vollständig aufgegriffen. „Die Diskussion um die A22 ist nicht erst nach bekannt werden dieser Daten dumm“, so die BI. „Unterirdisch schlechte Nutzen-Kosten-Werte müssen jetzt konsequenterweise zum sofortigen Einstellen aller Bemühungen um die Küstenautobahn führen“, so BI-Vorsitzende Jörg Stark. Die Bundesmittel die dem Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, sollen in den ÖPNV, die Bahnstrecke Hamburg-Stade und umweltschonende Ortsumgehungen investiert werden.“

 

Von den überprüften A20-Varianten kommen nur zwei über einen Nutzen-Kosten-Wert von „3“ hinaus. Beim letztmalig 1992 verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan waren Werte von mindestens 3 nötig, um überhaupt Bedarf nachzuweisen. „Das“, so die BI „stellt die gesamte A20 von Lübeck bis zur A1 mitsamt der Elbquerung in Frage“, denn die Untersuchungen und die ermittelten Werte gelten immer für die gesamte Strecke in den beiden Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Nutzenwerte sind derart gering, dass die A20 auf den Müllhaufen gescheiterter Infrastrukturpolitik gehört.

 

Die Äußerungen von Bundesverkehrsminister Bodewig zur A20 und A22 am 4.6. im Stader Tageblatt sind vor diesem Hintergrund entweder von unglaublicher Unwissenheit oder dreister Ignoranz geprägt. Bodwig hat dabei, wenn auch mit weit geöffneten Hintertüren und vagen Formulierungen, Hoffnungen auf die A20-Realisierung gemacht. Aber Bodewigs Erklärungen zur A22 („.. ich will keine definitive Absage erteilen!“) bewertet selbst die BI nur noch als „Beruhigungspille im Wahlkampf“, um niemandem weh zu tun.

 

Die BI fordert nun die Niedersächsische Landesregierung zum Handeln auf, um eine der größten Finanz-, Umwelt- und Verkehrspoltischen Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte aufzuhalten.: „Herr Gabriel, stoppen sie aufgrund der verheerenden Untersuchungsergebnisse des Bundes offensichtlich sinnlosen Autobahnplanungen A20 und A22 im Kreis Stade. Stoppen Sie Ihre Bemühungen für diese Autobahnprojekte. Verschwenden Sie für sinnlose Untersuchungen nicht noch weitere Steuergelder und tragen Sie mit einem klaren Wort zur Beruhigung der Bevölkerung bei. Im Wahljahr werden die Wähler ein sachlich fundierte Entscheidung sicherlich honorieren.“, so BI-Sprecherin Patricia Hager.

 

 

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Hintergrundinformation „Bundesverkehrswegeplan“:

 

Für die Finanzierung der im Kreis Stade geplanten Autobahnen A20 und A22 (Küstenautobahn) ist die Bundesregierung als Finanzier zuständig. Ob eine Autobahn geplant und gebaut wird entscheidet das Bundesverkehrsministerium anhand aufwendiger Voruntersuchungen in der Kosten und Nutzen miteinander abgewogen werden. Die Ergebnisse werden im s.g. Bundesverkehrswegeplan festgelegt, der 2003 vom Berliner Parlament verabschiedet wird.

 

Formal betrachtet ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) „nur" eine verwaltungsinterne und für nachfolgende Planungsverfahren nicht verbindliche Vorplanung. Das Bundesverkehrsministerium stellt mit Hilfe der Länder ein bundesweites Verkehrs-Bedarfsnetz auf. Diese Vorplanung wird dann allerdings in Bedarfspläne umgesetzt, die Gesetzeskraft erlangen. Für den Bundesverkehrswegeplan melden also die Länder Ihre Verkehrsprojekte (Wasser, Strasse, Schiene).1600 neue Straßenprojekte mit einem Finanzierungsbedarf von 63 Mrd € meldeten die Länder für den BVWP. Mit den bereits kurz vor Baubeginn stehenden Projekten sind 85 Mrd € nötig, für den Neubau von Strassen. Pro Jahr stehen etwa 4 Mrd € für Straßenbauprojekte zur Verfügung. Da 50% dieser Mittel für Erhaltung zu verwenden sind, würde ein Realisierung der Wünsche der Länder etwa 40 Jahr dauern.

 

Auf Basis der Ländermeldungen erfolgt die dem BVWP vorausgehende Prüfung, die nunmehr zu den in der Pressemitteilung der BI zitierten Bewertungen führte. Der BVWP aufgrund der Ländermeldungen bereits mit ca. 50 Mrd € unterfinanziert. D.h. für die benannten Projekte stehen kein Finanzmittel bereit. Wegen der enormen Länge der Bundesfernstrassen müssen im BVWP allein 50% der Investitionen in den Verkehrsträger Strasse für Instandhaltung veranschlagt werden, um nur die nötigsten Reparaturen durchzuführen.

 

Die rot-grüne Bundesregierung hatte zu Beginn der Legislaturperiode eine gründliche Überarbeitung des BVWP`s angekündigt. Der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Franz Müntefering, sagte im April 1999 zur Neuauflage des BVWP vor dem Bundestagsausschuss:

"Allein die dramatisch angestiegene Verkehrsleistung des Straßengüterverkehrs um 16% in den vergangenen fünf Jahren zeigt die Notwendigkeit einer besseren Vernetzung von Straße, Wasser und Schiene. Darüber hinaus gilt es weitere Faktoren bei der Neuauflage des BVWP zu berücksichtigen, zum Beispiel (...) den Einfluss neuer Technologien, etwa der Telematik, und die Einbeziehung des Faktors Umwelt".

 

Die entsprechenden Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage der BI veröffentlicht:

http://www.a-20.de