Gründungserklärung Bürgerinitiative

 

(1) Ziele:

Die Bürgerbewegung will durch entsprechende Aktionen die Planung und den Bau der Westtrasse der A 20 (Korridor I) und A22 in Niedersachsen verhindern und ist dabei eine Plattform für engagierte Bürger und Bürgerinnen.

 

(2) Gründungserklärung:

Die Bürgerbewegung wird am 2.November 2000 gegründet. Die Gründungsmitglieder haben sich auf die Ziele und die Organisation (incl. der Wahl von Sprechern/ Kassenwart/-prüfer) der Bürgerbewegung verständigt und bekunden dies mit dem Eintrag Ihres Namens in der Anwesenheitsliste.

  (3) Mitwirkung

An der Bürgerbewegung können alle interessierten Bürger teilnehmen, die das Ziel der Initiative unterstützen. Es gibt keine räumliche/ örtliche Begrenzung. Seine Beteiligung bekundet ein Bürger durch den Eintrag in der Anwesenheitsliste während einer Gesamtversammlung der Bürgerbewegung oder durch Eintrag seines Namens bei einem Mitglied (Weiterleitung an gewählten Sprecherkreis). Ein Ausscheiden soll schriftlich einem Sprecher der Bürgerbewegung mitgeteilt werden.

 

(4) Sprechergremium:

Ein gewähltes Vertretungsgremium (Sprecher) setzt sich aus etwa 7 Personen zusammen und wird einmal jährlich von der Gesamtversammlung gewählt.. Es führt/ koordiniert die operativen Geschäfte, trifft Entscheidungen und nimmt die Außenvertretung wahr. Auf Gesamtversammlungen berichten die Sprecher den organisierten Bürgern. Vertreter aus einzelnen Orten können als Bindeglied zum Sprecherkreis von den Bürgern benannt werden.

 

(5) Regelmäßige Versammlungen

Die in der Bürgerbewegung beteiligten Personen werden von den Sprechern  regelmäßig (mind. 1x Jährlich) zu einer Gesamtversammlung eingeladen. Auf der Gesamtversammlung werden aktuelle Aktivitäten besprochen und abgestimmt. Jeder Bürger kann hierfür zu Beginn Besprechungspunkte benennen.

 

(6) Kontaktstelle/-person und Postanschrift:

Eine Kontaktstelle/-person wird aus dem Kreis der Sprecher durch den Sprecherkreis bestimmt und bekannt gemacht. Eine Homepage/ E-Mail-Adresse wird eingerichtet.

 

(7) Finanzierung/ Ausgaben:

Die Bürgerbewegung finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Ein Kassenwart wird gemeinsam mit dem Sprecherkreis gewählt. Er/ sie hat über die Einnahmen und Ausgaben jährlich der Gesamtversammlung Rechenschaft abzulegen. Ausgaben dürfen nur im Sinne der Zielsetzung durch eine Person des Sprecherkreises oder den Kassenwart getätigt/ veranlaßt werden. Drei gewählte Kassenprüfer berichten der Gesamtversammlung jährlich. Ausgaben über € 100 müssen von zwei Sprechern bestimmt werden.

 

(8) Die Bürgerbewegung trägt den Namen:

„Bürgerinitiative gegen den Bau der A 20 / A22“

 

(9) Ergänzungen

Abweichend von den Punkten 4, 5 und 7 der Gründungserklärung wählt die Mitgliederversammlung am 24.11.2004 einen Sprecherkreis sowie Kassenwart und Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren. Die nächste Mitgliederversammlung wird vom Sprecherkreis spätestens für November 2006 einberufen. Der Sprecherkreis berichtet über seine Aktivitäten in der Zwischenzeit regelmäßig mindestens jährlich auf der Homepage der BI: www.a-20.de. Hier wird auch Kalenderjährlich ein von den Kassenprüfern bestätigter Kassenbericht veröffentlicht. Die Mitglieder der BI sind berechtigt den Sprecherkreis aufzufordern umgehend eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies 10% der Mitglieder per Unterschrift beim Sprecherkreis verlangen. Dieser Passus wird spätestens im November 2006 neu von der Mitgliederversammlung diskutiert.

 

 

 Diese Gründungserklärung wurde am 2.11.00 von den Mitgliedern der Initiative einstimmig verabschiedet und am 14.11.02 und 24.11.2004 von der Mitgliederversammlung modifiziert.