(1) Ziele:
Die Bürgerbewegung will durch
entsprechende Aktionen die Planung und den Bau der Westtrasse der A 20
(Korridor I) und A22 in Niedersachsen verhindern und ist dabei eine Plattform für
engagierte Bürger und Bürgerinnen.
(2) Gründungserklärung:
Die Bürgerbewegung wird am 2.November 2000 gegründet. Die
Gründungsmitglieder haben sich auf die Ziele und die Organisation (incl. der
Wahl von Sprechern/ Kassenwart/-prüfer) der Bürgerbewegung verständigt und
bekunden dies mit dem Eintrag Ihres Namens in der Anwesenheitsliste.
(3) Mitwirkung
An der Bürgerbewegung können alle interessierten Bürger
teilnehmen, die das Ziel der Initiative unterstützen. Es gibt keine räumliche/
örtliche Begrenzung. Seine Beteiligung bekundet ein Bürger durch den Eintrag in
der Anwesenheitsliste während einer Gesamtversammlung der Bürgerbewegung oder
durch Eintrag seines Namens bei einem Mitglied (Weiterleitung an gewählten
Sprecherkreis). Ein Ausscheiden soll schriftlich einem Sprecher der
Bürgerbewegung mitgeteilt werden.
(4)
Sprechergremium:
Ein gewähltes Vertretungsgremium (Sprecher) setzt sich aus etwa 7
Personen zusammen und wird einmal jährlich von der Gesamtversammlung gewählt..
Es führt/ koordiniert die operativen Geschäfte, trifft Entscheidungen und nimmt
die Außenvertretung wahr. Auf Gesamtversammlungen berichten die Sprecher den
organisierten Bürgern. Vertreter aus einzelnen Orten können als Bindeglied zum
Sprecherkreis von den Bürgern benannt werden.
(5) Regelmäßige
Versammlungen
Die in der Bürgerbewegung beteiligten Personen werden von den
Sprechern regelmäßig (mind. 1x
Jährlich) zu einer Gesamtversammlung eingeladen. Auf der Gesamtversammlung
werden aktuelle Aktivitäten besprochen und abgestimmt. Jeder Bürger kann
hierfür zu Beginn Besprechungspunkte benennen.
(6)
Kontaktstelle/-person und Postanschrift:
Eine Kontaktstelle/-person wird aus dem Kreis der Sprecher durch
den Sprecherkreis bestimmt und bekannt gemacht. Eine Homepage/ E-Mail-Adresse
wird eingerichtet.
(7) Finanzierung/
Ausgaben:
Die Bürgerbewegung finanziert sich
ausschließlich aus Spenden. Ein Kassenwart wird gemeinsam mit dem Sprecherkreis
gewählt. Er/ sie hat über die Einnahmen und Ausgaben jährlich der
Gesamtversammlung Rechenschaft abzulegen. Ausgaben dürfen nur im Sinne der
Zielsetzung durch eine Person des Sprecherkreises oder den Kassenwart getätigt/
veranlaßt werden. Drei gewählte Kassenprüfer berichten der Gesamtversammlung
jährlich. Ausgaben über € 100 müssen von zwei Sprechern bestimmt werden.
(8) Die
Bürgerbewegung trägt den Namen:
Diese Gründungserklärung wurde am 2.11.00 von
den Mitgliedern der Initiative einstimmig verabschiedet und am 14.11.02 von der
Mitgliederversammlung modifiziert.