LÄRM macht krankLärm macht krank

Welche Belastungen bringt die A20 mit sich? Wieviel Lärm muß ich ertragen? Werden die Grenzwerte bei mir erreicht? Klicken Sie auf das blaue Logo/ Schild und ein Dezibelrechner errechnet automatisch "Ihre" Belastungwerte:

     Was müssen Sie eingeben? DTV= 25.000, Höhe Immissionsort = 0 Meter (wenn keine Brückenbauten), Geschw. = 120, 35% LKW

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Vergleichen Sie mit den u.g. gesetzlichen Grenzwerten! Die Schutzansprüche sind von der Art des Gebietes abhängig, in Wohngebieten gelten niedrigere Immissionsgrenzwerte als z.B. in den Kerngebieten in einer Innenstadt. Weiter sind für die Tageszeiten unterschiedliche Werte anzusetzen. Es gelten die folgenden Immissionsgrenzwerte

Nutzung: tags 
dB(A)
nachts
dB(A)
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 47
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 49
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 54
in Gewerbegebieten 69 59

Rechtliche Grundlage
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990
Lärmvorsorge bei Neubau und wesentlicher Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Werte werden von Experten als deutlich zu niedrig bewertet.

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