Welche Belastungen bringt die A20 mit sich? Wieviel Lärm muß ich ertragen? Werden die Grenzwerte bei mir erreicht? Klicken Sie auf das blaue Logo/ Schild und ein Dezibelrechner errechnet automatisch "Ihre" Belastungwerte:
Was müssen Sie eingeben? DTV= 25.000, Höhe Immissionsort = 0 Meter (wenn keine Brückenbauten), Geschw. = 120, 35% LKW
Vergleichen Sie mit den u.g. gesetzlichen Grenzwerten! Die Schutzansprüche sind von der Art des Gebietes abhängig, in Wohngebieten gelten niedrigere Immissionsgrenzwerte als z.B. in den Kerngebieten in einer Innenstadt. Weiter sind für die Tageszeiten unterschiedliche Werte anzusetzen. Es gelten die folgenden Immissionsgrenzwerte:
Nutzung: | tags dB(A) |
nachts dB(A) |
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen | 57 | 47 |
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten | 59 | 49 |
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | 64 | 54 |
in Gewerbegebieten | 69 | 59 |
Rechtliche Grundlage
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990
Lärmvorsorge bei Neubau und wesentlicher Änderung von Straßen- und
Schienenwegen. Die Werte werden von Experten als deutlich zu niedrig bewertet.