Gutachten zur Küstenautobahn gibt Gegnern der
Vorzugsvariante neue Hoffnung
Oldendorf (fms). Zahlreiche
Fehler wurden in den derzeit ausliegenden Planungsunterlagen zur A 22 angeblich
entdeckt. Die Samtgemeinde Oldendorf will diese Erkenntnisse nun für ihre für
Dezember geplante Stellungnahme zur derzeit vom Land favorisierten
Trassenvariante verwenden.
Peter Kranzhoff vom Planungsbüro Cappel
+ Partner hat im Auftrag des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der
Samtgemeinde Oldendorf die ausliegenden Planungsunterlagen für die favorisierte
A 22-Trasse untersucht, um Einwände gegen die Vorzugsvarianten „Ost2“ geltend
machen zu können. Dabei sind ihm „zahlreiche Ungereimtheiten“ aufgefallen, die
den Gegnern der favorisierten A 22-Trasse Auftrieb geben. Diese Ungereimtheiten
könnten, so der Gutachter, eine Änderung der Trassenführung erforderlich
machen. Die Ergebnisse präsentierte der Planer am Dienstagabend auf der
Ausschusssitzung in Oldendorf vor rund 60 Bürgern.
In mehreren Gutachtenabschnitten wurden angebliche Fehler und Ungereimtheiten
moniert. Besonders gravierend: Das Kartenmaterial, das im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung aus dem Flächennutzungsplan übertragen
wurde, sei mit Lücken und Fehlern behaftet. So seien unter anderem Wohnflächen
nicht richtig übertragen worden. Hier müsse, so Kranzhoff,
auf alle Fälle nachgebessert werden. „Diese Fehler könnten erhebliche
Auswirkungen auf die Planungen haben“, urteilt der Planer.
Auch bei der Untersuchung Burwegs seien Fehler
gemacht worden. Hier habe man die Vorbelastung Burwegs
durch die B 73 und die Bahnlinie „komplett ignoriert“. In Anbetracht des
prognostizierten Verkehrszuwachses auf der Bundesstraße und im Bahngüterverkehr
müsse eine Neubewertung stattfinden. Kranzhoff: „Es
könnte sein, dass die Lärmschutzmaßnahmen hier nicht mehr ausreichen. Dann muss
die Trasse geändert werden.“
Auch im Umweltbereich gebe es Ungereimtheiten. So sei beispielsweise im
Oldendorfer Raum keine Untersuchung zu Vögeln und Fledermäusen vorgenommen
worden, sowie keine Untersuchung zu Rastvögeln. Diese Untersuchungen seien aber
in anderen Landkreisen vorgenommen worden. Hier würden „Äpfel mit Birnen
verglichen“, kritisierte Kranzhoff.
Auch die räumliche Zerschneidung der Oldendorfer Region und die Eingrenzung der
Naherholungsbedeutung wurde kritisiert, ebenso wie die
Einengung der landwirtschaftlichen Entwicklung. Hier seien vor allem die
Bodenfruchtbarkeit und ein landwirtschaftliches Fachgutachten nicht beachtet
worden.
Als schwerwiegend wurde vom Planungsbüro auch die Nichtbeachtung der
städtebaulichen Entwicklungskonzepte beurteilt. Burweg sei komplett
eingeschlossen und jeglicher Entwicklungsmöglichkeiten beraubt und auch in
Oldendorf sei, wenn die Vorzugsvariante in ihrer jetzigen Form umgesetzt werden
sollte, keine weitere Wohnraumentwicklung mehr möglich.
Der Ausschuss vertagte auf Antrag mehrerer Ausschussmitglieder eine
Beschlussfassung, um das Gutachten des Planungsbüros eingehend auswerten zu
können. Die Samtgemeinde will die gesammelten Ergebnisse anschließend für eine
kritische Stellungnahme verwenden und diese an die Regierungsvertretung Lüneburg
senden.
Artikel erschienen am:
29.11.2007