Gutachten zur Küstenautobahn gibt Gegnern der Vorzugsvariante neue Hoffnung

 

Oldendorf (fms). Zahlreiche Fehler wurden in den derzeit ausliegenden Planungsunterlagen zur A 22 angeblich entdeckt. Die Samtgemeinde Oldendorf will diese Erkenntnisse nun für ihre für Dezember geplante Stellungnahme zur derzeit vom Land favorisierten Trassenvariante verwenden.



Peter Kranzhoff vom Planungsbüro Cappel + Partner hat im Auftrag des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Oldendorf die ausliegenden Planungsunterlagen für die favorisierte A 22-Trasse untersucht, um Einwände gegen die Vorzugsvarianten „Ost2“ geltend machen zu können. Dabei sind ihm „zahlreiche Ungereimtheiten“ aufgefallen, die den Gegnern der favorisierten A 22-Trasse Auftrieb geben. Diese Ungereimtheiten könnten, so der Gutachter, eine Änderung der Trassenführung erforderlich machen. Die Ergebnisse präsentierte der Planer am Dienstagabend auf der Ausschusssitzung in Oldendorf vor rund 60 Bürgern.
In mehreren Gutachtenabschnitten wurden angebliche Fehler und Ungereimtheiten moniert. Besonders gravierend: Das Kartenmaterial, das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung aus dem Flächennutzungsplan übertragen wurde, sei mit Lücken und Fehlern behaftet. So seien unter anderem Wohnflächen nicht richtig übertragen worden. Hier müsse, so Kranzhoff, auf alle Fälle nachgebessert werden. „Diese Fehler könnten erhebliche Auswirkungen auf die Planungen haben“, urteilt der Planer.
Auch bei der Untersuchung Burwegs seien Fehler gemacht worden. Hier habe man die Vorbelastung Burwegs durch die B 73 und die Bahnlinie „komplett ignoriert“. In Anbetracht des prognostizierten Verkehrszuwachses auf der Bundesstraße und im Bahngüterverkehr müsse eine Neubewertung stattfinden. Kranzhoff: „Es könnte sein, dass die Lärmschutzmaßnahmen hier nicht mehr ausreichen. Dann muss die Trasse geändert werden.“
Auch im Umweltbereich gebe es Ungereimtheiten. So sei beispielsweise im Oldendorfer Raum keine Untersuchung zu Vögeln und Fledermäusen vorgenommen worden, sowie keine Untersuchung zu Rastvögeln. Diese Untersuchungen seien aber in anderen Landkreisen vorgenommen worden. Hier würden „Äpfel mit Birnen verglichen“, kritisierte Kranzhoff.
Auch die räumliche Zerschneidung der Oldendorfer Region und die Eingrenzung der Naherholungsbedeutung wurde kritisiert, ebenso wie die Einengung der landwirtschaftlichen Entwicklung. Hier seien vor allem die Bodenfruchtbarkeit und ein landwirtschaftliches Fachgutachten nicht beachtet worden.
Als schwerwiegend wurde vom Planungsbüro auch die Nichtbeachtung der städtebaulichen Entwicklungskonzepte beurteilt. Burweg sei komplett eingeschlossen und jeglicher Entwicklungsmöglichkeiten beraubt und auch in Oldendorf sei, wenn die Vorzugsvariante in ihrer jetzigen Form umgesetzt werden sollte, keine weitere Wohnraumentwicklung mehr möglich.
Der Ausschuss vertagte auf Antrag mehrerer Ausschussmitglieder eine Beschlussfassung, um das Gutachten des Planungsbüros eingehend auswerten zu können. Die Samtgemeinde will die gesammelten Ergebnisse anschließend für eine kritische Stellungnahme verwenden und diese an die Regierungsvertretung Lüneburg senden.

Artikel erschienen am: 29.11.2007