Grundsätze der
Raumordnung
Grundsätze der Raumordnung
sind:
- Im Gesamtraum der
Bundesrepublik Deutschland ist eine ausgewogene Siedlungs- und
Freiraumstruktur zu entwickeln. Die Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts im besiedelten und unbesiedelten Bereich ist zu sichern.
In den jeweiligen Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche,
infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse
anzustreben.
- Die dezentrale
Siedlungsstruktur des Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger
Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist
räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler
Orte auszurichten. Der Wiedernutzung brachgefallener Siedlungsflächen
ist der Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen zu geben.
- Die großräumige und
übergreifende Freiraumstruktur ist zu erhalten und zu entwickeln. Die
Freiräume sind in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den
Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie das Klima zu sichern
oder in ihrer Funktion wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale
Nutzungen des Freiraums sind unter Beachtung seiner ökologischen
Funktionen zu gewährleisten.
- Die Infrastruktur ist
mit der Siedlungs- und Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu bringen.
Eine Grundversorgung der Bevölkerung mit technischen
Infrastrukturleistungen der Ver- und Entsorgung ist flächendeckend
sicherzustellen. Die soziale Infrastruktur ist vorrangig in Zentralen
Orten zu bündeln.
- Verdichtete Räume sind
als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte zu sichern. Die
Siedlungsentwicklung ist durch Ausrichtung auf ein integriertes
Verkehrssystem und die Sicherung von Freiräumen zu steuern. Die
Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs ist durch
Ausgestaltung von Verkehrsverbünden und die Schaffung leistungsfähiger
Schnittstellen zu erhöhen. Grünbereiche sind als Elemente eines
Freiraumverbundes zu sichern und zusammenzuführen. Umweltbelastungen
sind abzubauen.
- Ländliche Räume sind als
Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung zu entwickeln.
Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur ist zu fördern. Die Zentralen Orte
der ländlichen Räume sind als Träger der teilräumlichen Entwicklung zu
unterstützen. Die ökologischen Funktionen der ländlichen Räume sind auch
in ihrer Bedeutung für den Gesamtraum zu erhalten.
- In Räumen, in denen die
Lebensbedingungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum
Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind oder ein solches
Zurückbleiben zu befürchten ist (strukturschwache Räume), sind die
Entwicklungsvoraussetzungen bevorzugt zu verbessern. Dazu gehören
insbesondere ausreichende und qualifizierte Ausbildungs- und
Erwerbsmöglichkeiten sowie eine Verbesserung der Umweltbedingungen und
der Infrastrukturausstattung.
- Natur und Landschaft
einschließlich Gewässer und Wald sind zu schützen, zu pflegen und zu
entwickeln. Dabei ist den Erfordernissen des Biotopverbundes Rechnung zu
tragen. Die Naturgüter, insbesondere Wasser und Boden, sind sparsam und
schonend in Anspruch zu nehmen; Grundwasservorkommen sind zu schützen.
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen. Bei dauerhaft
nicht mehr genutzten Flächen soll der Boden in seiner Leistungsfähigkeit
erhalten oder wiederhergestellt werden. Bei der Sicherung und
Entwicklung der ökologischen Funktionen und landschaftsbezogenen
Nutzungen sind auch die jeweiligen Wechselwirkungen zu berücksichtigen.
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist an der Küste und im Binnenland
zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung
von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen. Der
Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind
sicherzustellen.
- Zu einer räumlich
ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie
zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und
Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der
Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang
Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie
die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende
Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von
standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu
schaffen.
- Es sind die räumlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen oder zu sichern, dass die
Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter, leistungsfähiger
Wirtschaftszweig sich dem Wettbewerb entsprechend entwickeln kann und
gemeinsam mit einer leistungsfähigen, nachhaltigen Forstwirtschaft dazu
beiträgt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie Natur und
Landschaft zu pflegen und zu gestalten. Flächengebundene Landwirtschaft
ist zu schützen; landwirtschaftlich und als Wald genutzte Flächen sind
in ausreichendem Umfang zu erhalten. In den Teilräumen ist ein
ausgewogenes Verhältnis landwirtschaftlich und als Wald genutzter
Flächen anzustreben.
- Dem Wohnbedarf der
Bevölkerung ist Rechnung zu tragen. Die Eigenentwicklung der Gemeinden
bei der Wohnraumversorgung ihrer Bevölkerung ist zu gewährleisten. Bei
der Festlegung von Gebieten, in denen Arbeitsplätze geschaffen werden
sollen, ist der dadurch voraussichtlich aufgelöste Wohnbedarf zu
berücksichtigen; dabei ist auf eine funktional sinnvolle Zuordnung
dieser Gebiete zu den Wohngebieten hinzuwirken.
- Eine gute Erreichbarkeit
aller Teilräume untereinander durch Personen- und Güterverkehr ist
sicherzustellen. Vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen und
Korridoren sind die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf
umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu
verbessern. Die Siedlungsentwicklung ist durch Zuordnung und Mischung
der unterschiedlichen Raumnutzungen so zu gestalten, dass die
Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird.
- Die geschichtlichen und
kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind
zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden
Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.
- Für Erholung in Natur
und Landschaft sowie für Freizeit und Sport sind geeignete Gebiete und
Standorte zu sichern.
- Den räumlichen
Erfordernissen der zivilen und militärischen Verteidigung ist Rechnung
zu tragen.
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